I. Klage (vor dem geistl. Hofgericht) der Erben des hessischen Rittmeisters Johan von Süchtenberg (Süchtbergen) zu Boesfeld, nämlich 1. des Johan Reinhard, 2. der Anna Elisabeth, 3. der Maria Wilhelmine zu Süchtenberg ./. Dietrich von der Recke zu Recke, Raffenberg und Kakesbeck. 1685-1689. Die Brüder Johan von Werne, Dechant in Soest, und Jodokus von Werne, Scholaster an St. Mauritz, haben im Jahre 1632 ein Majorat (Stammstiftung) für ihr Geschlecht errichtet. Bestimmt war, dass beim Aussterben des Mannesstamms die Hälfte des Kapitals von 13000 Rthl. an die nächsten Verwandten, die andere Hälfte an die Armen fallen sollte. Mit dem + Jodokus Kaspar von Werne ist dieser Fall eingetreten. II. Nachdem der vorstehende Rechtsstreit zu Ungunsten des Beklagten entschieden ist, wird der Prozess fortgesetzt gegen 1. Bernard Otto von Schencking zu Vögeding; 2. Johan Mauritz von Bischoping zum Osthoff; 3. Johan Henrich von Ascheberg. 1696-1701. Es handelt sich darum, wer die Nächstberechtigten zu dem Majorat sind. Erwähnt werden Henrich Kückelsdorf, Notar Johan Bernard Stormb.