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1568 Jan. 30, Graz Caspar Freiherr zu Herberstein, Neuberg (Neydperg) und Gutenhag (Guettenhag), Oberster Erbkämmerer und -Truchseß zu Österreich, beurkundet: Chtistoph Rindtscheit am Graben (Rindtschadt am Grabn), Sohn des Herrn Bernhard Rindscheit, Ritters, ist unter Hinterlassung beträchtlicher Schulden ohne männliche Erben verstorben; sein Erbe vermachte er testamentarisch seinen Schwestern, Margaretha Ruopp und Jungfer Veronika Rindscheit, und seinen Töchtern, Elisabeth Zebinger (Zöbinger) und Catharina Trykopf (Drykkhopff). Als Catharina, Tochter der verst. Margaretha geb. Rindscheit und Witwe des Bernhardin Freiherrn von Herberstein, deren Mutter Margaretha eine Tochter des Dietmar Rindscheit, Ritter, und die Ehefrau des verst. Georg von Saurau gewesen war, mit in das Erbe eintreten wollte, verweigerten das die gen. Erbinnen aufgrund von [Erb-]Verzichten und unter Berufung auf den Landsbrauch und auf das Testament Christoph Rindscheits. Die Witwe Catharina von Herberstein trat daraufhin alle Ansprüche auf dieses Erbe ihrem Sohn Georg Freiherrn zu Herberstein, Neuburg und Gutenhag, Erbkämmerer und -Truchseß in Kärnten, Kammerrat Erzherzog Carls zu Österreich für die Niederösterreichischen Lande, durch eine wörtlich inserierte Übergabsurkunde von 1561 [s. Reg. 90] ab. Nachdem nun Georg Freiherr von Herberstein eine gütliche Forderung an Catharina, Ehefrau des Christoph Trykopf und Tochter des verst. Christoph Rindscheit, gestellt hat, bewirkt der A. zur Verhütung weiterer Unkosten und von Streitigkeiten unter Verwandten zwischen beiden Parteien folgenden Vergleich: 1) Catharina Trykopf anerkennt Georg Freiherrn von Herberstein aus guter Freundschaft, nicht von Rechts wegen, anstelle seiner Mutter als Miterben am Erbe des verst. Christoph Rindscheit an. 2) Georg von Herberstein verzichtet, auch angesichts der zu tilgenden Schulden, gegenüber jedermann auf diese Erbschaft. 3) Die beiden Teilen entstandenen Unkosten sind gegeneinander aufgehoben; Catharina Trykopf quittiert jedoch Georg von Herberstein über 50 Dukaten in Gold. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieses Vertrags. Sr.: 1) A., 2) Georg Freiherr von Herberstein und 3) Christoph Trykopf (ire Insigl), 4) Catharina Trykopf (Pedtschadt) Ausf. Perg. - 4 Sg., 1. und 2. besch., 2.-4. in Holzkapsel ohne Deckel - U.: 1) A., 2) Jorg Freiherr zu Herberstein, 3) Christoff Drickhopff, 4) Catharina Drickhopffin - Rv. Lit.: Purkarthofer, Geschichte der Familie Herberstein S. 529 ff.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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