Reichskammergerichtsprozess Württemberg contra Baden (Acta judicialia et extrajudicialia)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 489 Bü 103
Lad. G. 1. Büschel
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 489 Herrenalb
Herrenalb >> 2. Sachakten >> 2.5 Differenzen >> Differenzen mit Baden
1731-1755
Enthält:
Acta camerae imperialis judicialia et extrajudicialia in copiis in causa Baden-Durlach contra Württemberg mandati immissorialis sine clausula, 1731-1753.
Dabei
1. unmaßgebliches Project württembergischer Implorationsschrift an kaiserliche Majestät gegen den bisher nulliter verfolgten Mandat-Prozess.
2. Gnädigst erfordertes Gutachten über die Frage, ob in obgenannter Sache die Exceptio fori praeventi durch Platz greifen
3. Relation und Gutachten, was in causa Durlacensi von Remedia juris ergriffen werden könnten, 24. August 1731.
4. Württembergische Vorstellund ad imp. in dem Evictionsprozess mit Baden.
5. Rechtliche Auskunft über den wegen Malsch und Ottersweier über 80 Jahre lang geführten Prozess.
6. Bericht und Gutachten von Philipp Ludwig Brenner in der badischen Prozesssache, 18. Juni 1735.
7. Kellerische Relation in causa Durlacensi, 2. April 1736.
8. Extrakt Gutachtens der Räte in ebendieser Sache, 7. Mai 1736
9. Württembergische Vorstellung ad imp. in ebendieser Sache, 26. November 1737.
10. Votum, wie an den kaiserlichen Kammerrichter [Graf Franz Adolf Dietrich von Ingelheim] deshalben zu rescribieren.
11. Pro memoria puncto des Evictionsprozesses wegen Malsch und Ottersweier.
12. Facti species in causa Baden contra Württemberg mandati immissiorialis
13. Votum de 1746 in causa Baden-Durlach contra Württemberg.
14. Copia der letzten badischen bei kaiserlichen Reichshofrat übergebenen Schriften, 1755. nebst Dekret an die Herrenalber Prozessdeputation, womit derselben solche zugestellt worden, 9. Februar 1780 mit beigelegter Kopie Bittschrift des badischen Anwalts ad imp., 1755.
Acta camerae imperialis judicialia et extrajudicialia in copiis in causa Baden-Durlach contra Württemberg mandati immissorialis sine clausula, 1731-1753.
Dabei
1. unmaßgebliches Project württembergischer Implorationsschrift an kaiserliche Majestät gegen den bisher nulliter verfolgten Mandat-Prozess.
2. Gnädigst erfordertes Gutachten über die Frage, ob in obgenannter Sache die Exceptio fori praeventi durch Platz greifen
3. Relation und Gutachten, was in causa Durlacensi von Remedia juris ergriffen werden könnten, 24. August 1731.
4. Württembergische Vorstellund ad imp. in dem Evictionsprozess mit Baden.
5. Rechtliche Auskunft über den wegen Malsch und Ottersweier über 80 Jahre lang geführten Prozess.
6. Bericht und Gutachten von Philipp Ludwig Brenner in der badischen Prozesssache, 18. Juni 1735.
7. Kellerische Relation in causa Durlacensi, 2. April 1736.
8. Extrakt Gutachtens der Räte in ebendieser Sache, 7. Mai 1736
9. Württembergische Vorstellung ad imp. in ebendieser Sache, 26. November 1737.
10. Votum, wie an den kaiserlichen Kammerrichter [Graf Franz Adolf Dietrich von Ingelheim] deshalben zu rescribieren.
11. Pro memoria puncto des Evictionsprozesses wegen Malsch und Ottersweier.
12. Facti species in causa Baden contra Württemberg mandati immissiorialis
13. Votum de 1746 in causa Baden-Durlach contra Württemberg.
14. Copia der letzten badischen bei kaiserlichen Reichshofrat übergebenen Schriften, 1755. nebst Dekret an die Herrenalber Prozessdeputation, womit derselben solche zugestellt worden, 9. Februar 1780 mit beigelegter Kopie Bittschrift des badischen Anwalts ad imp., 1755.
Archivale
Bad Herrenalb CW; Kloster, badische Landeshoheit
Baden-Durlach; Markgrafschaft
Malsch KA
Ottersweier RA
Wetzlar LDK; Reichskammergericht
Württemberg
Württemberg; Räte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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