Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Friedrich Wolff für fünf Jahre zu seinem Diener von Haus aus. Dieser soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen oder dessen Amtmann und Landschreiber zu Kaiserlautern mit einem reisigen Pferd gegen alle außer seinen Landesfürsten, René II. von Lothringen (unnsern oheim den kunig von Sicilienn) dienen und sich gerüstet halten. Dafür erhält er jährlich durch den Landschreiber zu Kaiserlautern am Ende seines Dienstjahrs gegen Quittung 12 rheinische Gulden und ein Hofkleid wie andere Seinesgleichen. Im Dienst erhält er, wenn er von Haus aus unterwegs ist, angemessene Zehrung, Kost und Futter vom Pfalzgrafen, bis er wieder in seiner Behausung ist, die er etwa 12 Meilen von Kaiserslautern haben soll. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, und Marschall. Sein Dienst beginnt und endet jährlich zu St. Bartholomäus [=24.8.]. Friedrich schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was einem redlichen, reisigen Diener zusteht.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Friedrich Wolff für fünf Jahre zu seinem Diener von Haus aus. Dieser soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen oder dessen Amtmann und Landschreiber zu Kaiserlautern mit einem reisigen Pferd gegen alle außer seinen Landesfürsten, René II. von Lothringen (unnsern oheim den kunig von Sicilienn) dienen und sich gerüstet halten. Dafür erhält er jährlich durch den Landschreiber zu Kaiserlautern am Ende seines Dienstjahrs gegen Quittung 12 rheinische Gulden und ein Hofkleid wie andere Seinesgleichen. Im Dienst erhält er, wenn er von Haus aus unterwegs ist, angemessene Zehrung, Kost und Futter vom Pfalzgrafen, bis er wieder in seiner Behausung ist, die er etwa 12 Meilen von Kaiserslautern haben soll. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, und Marschall. Sein Dienst beginnt und endet jährlich zu St. Bartholomäus [=24.8.]. Friedrich schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was einem redlichen, reisigen Diener zusteht.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 270
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1504 Dezember 10 (uff dinstag nach sannt Barbaren)
fol. 290r-290v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Mit dem Vermerk, dass Friedrich sein Revers präsentiert hat.
Wolf (Wolff), Friedrich; pfalzgräflicher Diener, erw. 1504
Kaiserslautern KL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:21 MESZ
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