Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Friedrich Wolff für fünf Jahre zu seinem Diener von Haus aus. Dieser soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen oder dessen Amtmann und Landschreiber zu Kaiserlautern mit einem reisigen Pferd gegen alle außer seinen Landesfürsten, René II. von Lothringen (unnsern oheim den kunig von Sicilienn) dienen und sich gerüstet halten. Dafür erhält er jährlich durch den Landschreiber zu Kaiserlautern am Ende seines Dienstjahrs gegen Quittung 12 rheinische Gulden und ein Hofkleid wie andere Seinesgleichen. Im Dienst erhält er, wenn er von Haus aus unterwegs ist, angemessene Zehrung, Kost und Futter vom Pfalzgrafen, bis er wieder in seiner Behausung ist, die er etwa 12 Meilen von Kaiserslautern haben soll. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, und Marschall. Sein Dienst beginnt und endet jährlich zu St. Bartholomäus [=24.8.]. Friedrich schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was einem redlichen, reisigen Diener zusteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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