Landfriedensbruchklage wegen des Überfalls des Beklagten auf Untertanen der Kläger zu Zievel und wegen ihrer gewaltsamen Wegführung und Gefangenhaltung zu Münstereifel. Streitig ist der Besitz und die Nutzung eines Waldes in der „Khoneberer“ (wohl Kommerner) Herrschaft. Als die Kläger dort Holz schlagen ließen, erhob der Beklagte vor dem Amtmann von Arenberg, Otto von Ahr, eine Spolienklage und verhaftete und bekümmerte, weil er dort nicht zu seinem Recht kam, mehrere Untertanen der Kläger zu Pesch (Kr. Euskirchen) und Zievel. Der Beklagte ist der Auffassung, daß der streitige Wald zu seiner und seiner Konsorten ausschließlichen Nutznießung wäre, da er ein Lehen der Grafschaft Arenberg sei, mit dem die Erben des Hauses Gertzen und Sinzenich belehnt seien. Die Kläger meinen ihrerseits, mit Teilen des Waldes belehnt worden zu sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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