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Streit um die Witwenausstattung der (Schwieger- )Mutter der Appellantinnen, Maria von Eynatten. Während sie laut Heiratsvertrag bei einer Wiederheirat nur 300 Goldgulden und eine Wohnung haben sollte, hatte ihr Mann, Heinrich von Hochsteden, ihr nachträglich die lebenslange Nutznießung aller seiner Erbgüter einschließlich Haus Noithausen (Kr. Grevenbroich) zugesagt und später 132 Morgen Land (Wanloer Donation) übertragen. Seine Verwandten hatten diese in seinem Testament vom 28. Mai 1566 bestätigten Verfügungen erfolgreich angegriffen. Gegen die Anerkennung dieser Verfügungen durch das RKG am 30. Mai 1677 legten sie Revision ein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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