König Ludwig der Deutsche bekundet, dass er dem Kloster Corvey auf Bitten des Abts Adalgar nicht nur die früher erlangten Privilegien, insbesondere die Befreiung von Diensten und Abgaben und für die sein Land bebauenden Eigenhörigen und Freien die Befreiung von der Verpflichtung zu Kriegsdiensten bestätige, sondern auch in der Absicht um das was in früheren Urkunden weniger genau angegeben wurde und daher Streitigkeiten veranlasse durch gegenwärtige Urkunde außer alle Zweifel zu setzen, bestimmte, dass in diese Privilegien auch die Immunität der mansi dominicati des Klosters von allen an die Bischöfe zu entrichtenden Zehnten einbegriffen, diese vielmehr gesammelt und zur Aufnahme von Gästen und Pilgern verwendet werden sollten. Diese Bestimmung treffe er jetzt, wo diese Frage durch einige Bischöfe vor ihn gebracht und in seiner Gegenwart besprochen worden wäre.