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Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit
Zustimmung des Dekans Frank und des Konvents von Fulda seinen Anteil an
Burg, Stadt u...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1466 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo sexto cathedra Petri
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Frank und des Konvents von Fulda seinen Anteil an Burg, Stadt und Dorf Haun [Burghaun] mit allem Zubehör für 550 rheinische Gulden Frankfurter Währung an die Brüder Georg (Jorge) und Wilhelm von Haun verkauft hat. Dieser Anteil war dem Kloster seinerzeit von Frowin von Haun wiederkäuflich verkauft worden und wird nun abgelöst. Der Abt behält sich den jährlichen Wiederkauf zu Kathedra Petri [Februar 22] mit vierteljährlicher Ankündigung für 550 rheinische Gulden vor. Zu den gleichen Bedingungen kann der Käufer die Rückabwicklung verlangen. Zahlungsort ist Burghaun oder ein Ort im Umkreis von zwei Meilen; der Ort wird vom Käufer binnen acht Tagen nach Ankündigung des Rückkaufs festgelegt. Sind Abt und Konvent zum Zeitpunkt der Ablösung am Zahlungsort in eine Fehde verwickelt, sorgt der Käufer für freies Geleit. Können Abt und Konvent die Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufs nicht bezahlen, können die Käufer die Güter an Lehnsleute des Klosters verkaufen; davon ausgenommen sind Fürsten, Grafen und Herren. Darüber soll eine Urkunde ausgestellt werden. Die Burg Haun ist Offenhaus für Abt und Konvent. Der Abt ist zum Schutz von Burg und Stadt verpflichtet. Die Käufer können Burg und Stadt zu ihren Zwecken nutzen, nicht jedoch gegen den Abt und den Konvent. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda
Die Urkunde ist durch Einschnitte ungültig gemacht worden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.