Urteilsspruch des Schiedsgerichts bestehend aus dem Obmann Wolf von Stetten zu Kocherstetten und den beiden Schiedsrichter Hermann Büschler zu Schwäbisch Hall, vormals Stättmeister, und Hanns Zeller, Vogt zu Vellberg, in dem Streit zwischen den Dorfsherren zu Mittelfischach wegen der Gemeinde daselbst einerseits und dem Dekan und Kapitel des Stifts Comburg andererseits, Viehtrieb und Hut zu und um Holzpelshausen (Haspelczhawßenn) betreffend.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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