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Schuldensachen der Herrschaft (Bestand)
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Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Sach-Reposituren >> Verwaltung und Rechtsprechung (allgemein)
Laufzeit: 1424 - 1748
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Die behördengeschichtlichen Zusammenhänge, die zur Entstehung dieser Repositur führten, wurden bislang nicht systematisch erforscht. Ein Großteil, wenn nicht die Mehrzahl der hier abgelegten Quittungen für die Landesherren bzw. der Landesherren stammen aus dem 16. Jahrhundert. Der 1604 gegründete Geheime Rat ist für weite Teile des Bestands also nicht als Entstehungsbehörde aufzufassen. Die Quittungen wurden von den kurfürstlichen Archivaren im 17. Jahrhundert in die Ablagen des Geheimen Rats eingearbeitet, mit der Verstetigung der Steuereinnahmen und der Zurückdrängung ständischer Mitbestimmungsrechte (nach 1648) aber nur noch sporadisch ergänzt.
Die Quittungen spiegeln das für die Finanzierung der Regierungs- und Landesverwaltung des 16. und frühen 17. Jahrhunderts gleichermaßen zentrale wie charakteristische kurfürstliche Schuldenwesen. Zur Finanzierung von Hofhaltung und Politik - genannt seien hier die zahlreichen Reichstage der Reformationszeit mit ihren Verpflichtungen zur Standesrepräsentation - nahmen die Kurfürsten in großem Umfang Kredite bei Adligen, Bürgern und Städten ihres Herrschaftsgebiets auf. Als Pfand wurden vielfach säkularisierte Kirchengüter eingesetzt. Die extensive Kreditwirtschaft kann aber auch als "sozialer Kit" betrachtet werden, der Herrscher und ausgewählte Untertanen miteinander verband. Da die Kurfürsten die Schulden aus ihren regulären Einkünften nicht abtragen konnten, suchten sie die Landstände für den Abbau des Schuldenbergs einzuspannen. Die Landstände bewilligten teilweise Zusatzabgaben, nutzten die Gelegenheit aber auch, um von den Kurfürsten eine größere Haushaltsdisziplin zu verlangen. Die Beteiligung von Kurfürsten, Landständen und Einzelpersonen bzw. -familien bestimmt die Struktur dieser Repositur.
Bestandsgeschichte:
Die heutige Repositur 61 wurde bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts durch den kurfürstlichen Archivar Christoph Schönbeck (1601-1662) formiert; in 52 Konvoluten versammelte sie "Der Herrschaft alte und neue Schulden, Quittungen, Bedenken", wie es im Allgemeinen Repertorium hieß. Der Rat und Archivar Johann Jakob Chuno (1661-1715), der 1713 zum Vizepräsidenten der Preußischen Akademie der Wissenschaften gewählt wurde, ergänzte die Repositur um ein 53. Konvolut "Leibrentenbriefe, bei Kurfürst Friedrich III. Zeiten negoziiert in Holland". Damit war die Bestandsbildung zunächst abgeschlossen.
Im 19. und 20. Jahrhundert teilte der Bestand I. HA GR, Rep. 61 die Geschicke der übrigen Reposituren des Geheimen Rats. Mit diesen zusammen war die Repositur zunächst im Geheimen Staatsarchiv im Berliner Schloss, dann im Berliner Hohen Haus und schließlich im Dahlemer Archivzweckbau aufgestellt, ehe sie nach kriegsbedingter Auslagerung ins Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg gelangte. 1993 kehrte die gesamte Überlieferung des Geheimen Rats nach Dahlem zurück.
Eine archivische Bearbeitung erfuhr die Repositur durch den preußischen Staatsarchivar Louis Gollmert (1827-1905) im Geheimen Staatsarchiv 1859/1860. Anlass dazu gab die damals - mit Blick auf Personennamen und innere Ordnung - mangelhafte Verzeichnung. Dabei löste Gollmert wohl die Konvolute auf und ordnete das Archivgut nach jenen Gesichtspunkten, die noch heute Grundlage der Klassifikation sind (Quittungen kurfürstlicher Gläubiger, markgräfliche Quittungen, Akten). Dabei wurden auch Archivalien aus der Repositur ausgesondert, welche offenkundig keinerlei Bezug zum Bestand hatten. Außerdem fertigte Gollmert einen Namensindex für die Quittungen kurfürstlicher Gläubiger an (I. HA GR, Rep. 61, Nr. 1-22). Der restliche Bestand wurde 1890/1891 vom Hilfsarbeiter Friedrich Meinecke (1862-1954) indexiert.
Die alphabetisch geordneten, handschriftlichen Indices dienten bis 2020 als alleiniges Findmittel für die Repositur und wurden dann durch Archivoberrat Dr. Mathis Leibetseder in die Datenbank des GStA PK eingegeben, um Online-Recherchen zu ermöglichen und Bestellungen zu vereinfachen. Dabei wurden die Namensansetzungen selektiv normalisiert. Das von Gollmert und Meinecke angelegte Verweissystem zwischen den Archivalien wurde ebenfalls beibehalten, allerdings ohne weitere Überprüfung. Nutzenden sollte bewusst sein, dass sich hinter den Familiennamen jeweils eine oder auch mehrere Personen verbergen können; die Erhebung der Vornamen und die Normalisierung sämtlicher Namen bleibt weiterhin Desiderat.
(Ernst Müller/Ernst Posner, Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, I. Hauptabteilung (Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung, 24), Leipzig 1934, S. 62.)
Formalangaben:
Umfang (in laufenden Metern): 3,3
Gesamtlaufzeit des Bestandes: 1424 - 1748
Lagerungsort : Westhafen
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen: I. HA GR, Rep. 61, Nr. ##
Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 61 Schuldensachen der Herrschaft, Nr. 1, A
Berlin, 7. Januar 2021
(Dr. Mathis Leibetseder, Archivoberrat)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
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