Georg Schlachter zu Stockenweiler und Ehefrau Ursula Knoblocherin bekennen, daß ihnen Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat, Hof und Gut zu Stockenweiler, "dessen sechzehen winterfuehren ist", als Leib- und Zinslehen verliehen hat. Das Gut war zuvor im Besitz von Ursula Reichlerin. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Lehenherrn. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Als Ehrschatz müssen sie 110 Taler Reichswährung bezahlen, die eine Hälfte zu Martini und die andere an Lichtmeß. Jährlich reichen sie als Leib- und Lehengült zu Martini 26 fl Reichswährung, gerechnet zu 15 Konstanzer Batzen pro Gulden. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.
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Georg Schlachter zu Stockenweiler und Ehefrau Ursula Knoblocherin bekennen, daß ihnen Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat, Hof und Gut zu Stockenweiler, "dessen sechzehen winterfuehren ist", als Leib- und Zinslehen verliehen hat. Das Gut war zuvor im Besitz von Ursula Reichlerin. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Lehenherrn. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Als Ehrschatz müssen sie 110 Taler Reichswährung bezahlen, die eine Hälfte zu Martini und die andere an Lichtmeß. Jährlich reichen sie als Leib- und Lehengült zu Martini 26 fl Reichswährung, gerechnet zu 15 Konstanzer Batzen pro Gulden. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1972
fasc. 111 n. 06
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1615 Mai 20 (den zwainzigisten monatstag Maii)
26,2 x 57,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Lindau
Aussteller: Georg Schlachter zu Stockenweiler und Ehefrau Ursula Knoblocherin
Empfänger: Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat
Zeugen: Hans Spieler ("Spihler") "uffm Berg", Jörg Straub aus der Unteren Neunzenbrugg (=Unternützenbrugg)
Siegler: Simon Buchschorn, Stadtammann zu Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Georg Schlachter zu Stockenweiler und Ehefrau Ursula Knoblocherin
Empfänger: Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat
Zeugen: Hans Spieler ("Spihler") "uffm Berg", Jörg Straub aus der Unteren Neunzenbrugg (=Unternützenbrugg)
Siegler: Simon Buchschorn, Stadtammann zu Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Buchschorn, Simon, Stadtammann
Herrliberg, Balthasar von
Knoblocher, Ursula
Reichler, Ursula
Schlachter, Georg
Schlachter, Ursula
Spieler, Hans
Straub, Jörg
Berg : Heimenkirch LI (?); Einwohner
Konstanz KN; Währung
Lindau (Bodensee) LI
Lindau (Bodensee) LI; Stadtammann
Stockenweiler : Hergensweiler LI
Stockenweiler : Hergensweiler LI; Einwohner
Unternützenbrugg : Hergensweiler LI; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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