Georg Schlachter zu Stockenweiler und Ehefrau Ursula Knoblocherin bekennen, daß ihnen Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat, Hof und Gut zu Stockenweiler, "dessen sechzehen winterfuehren ist", als Leib- und Zinslehen verliehen hat. Das Gut war zuvor im Besitz von Ursula Reichlerin. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Lehenherrn. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Als Ehrschatz müssen sie 110 Taler Reichswährung bezahlen, die eine Hälfte zu Martini und die andere an Lichtmeß. Jährlich reichen sie als Leib- und Lehengült zu Martini 26 fl Reichswährung, gerechnet zu 15 Konstanzer Batzen pro Gulden. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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