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Ein von Papst Paul V. mit der Inquisition beauftragtes Kardinalskolleg verleiht dem Abt Joachim von Kloster Rot auf dessen Bitte das Recht, alle Haeretiker, die ihren Irrtum einsehen und bereuen, in den Schoß der katholischen Kirche wieder aufzunehmen und ihnen die kirchlichen Strafen zu erlassen. Desgleichen wird ihm die Berechtigung verliehen, allen Gläubigen, die haeretische Bücher gelesen oder Haeretiker bei sich aufgenommen haben und versprechen, der falschen Lehre nicht anzuhängen, Freiheit von den kirchlichen Strafen zu gewähren. Diese Ermächtigung gilt für die Dauer von 3 Jahren. Besiegelt mit dem Siegel der Hl. Inquisition, unterschrieben von 8 Kardinälen. Gegeben zu Rom, 1616 Iv. Iden des November. Orig. Perg., 1 Siegel fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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