Johann Hukelheym versetzt mit Zustimmung seiner Frau Metten drei Malter Korn und neun Scheffel, halb Roggen, halb Gerste, und neun Scheffel Hafer Mescheder Maßes sowie drei Hühner aus seinen Gütern zu Meschede, die Bruonal und Willeke Hospolt besitzen und bebauen, an Herrn Siuerde (Syuerde) den Küster. Dies geschieht mit Wissen des Dekans und des Kapitels zu Meschede, und zwar für zehn Mark Geldes, wie es zu Arnsberg gängig ist. Die Renten sind jährlich auf Petri Stuhlfeier zu entrichten. 14 Tage vor bzw. 14 Tage nach dem Termin können diese Renten wieder eingelöst werden für die gen. zehn Mark, wenn die fällige Rente zuvor bezahlt ist. Wenn die beiden Güter durch Krieg oder sonstwie wüst werden, so soll die Schuld vor der Einlösung ganz bezahlt werden. Siegelankündigung des Hukelheym und Siegelbitte an den Propst Ludeweghe, den Lehnsherrn des Gutes. Zeugen: Hinrik Brullinchus, Küster zu Meschede, Godert Brullinchus, Frederik der Monik. Gegeben 1366 Feb. 24 (an sante Mathias daghe des heiligen apostels)