Gerit Keup, Kanoniker und Werkmeister, und Henrick Muller, Vikar des Altars der 10000 Märtyrer in der Kirche zu Xanten, verpachten an Beel Mullers, Ehefrau Henrick Mullers, und Hilken und Derick, Tochter und Sohn Beels [oder ihres Bruders ?], auf deren Lebenszeit 4 Mudsaat Landes in dem Beckzschenfelde nächst dem Haus des Johann Lemmingen, gehörig zu einer halben Hufe Landes gen. Moekens halue houe, Leibgewinn des Bischofshofs zu Xanten. Der Pachtzins von 2 Malter Gerste Xantener Maßes ist jährlich am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach je zur Hälfte dem Werkmeister und dem Vikar bzw. ihren Nachfolgern zu bezahlen. Versäumen die Pächter die Zahlung über ein Jahr lang ganz oder teilweise, verlieren sie ihr Recht an den Gütern, bleiben indes zur Bezahlung des Rückstands verpflichtet. Die Pächter sollen Deichgeld, Schatzung und Unrat von dem Pachtland tragen. Sie sollen mithelfen, den Deich der Hufe zu bauen und schaubar zu halten, und die Gebäude trocken und instand halten, ohne Kosten für die Fabrik und die Vikarie. Nach dem Tod der drei fällt das Land frei an den zeitigen Werkmeister bzw. Vikar zurück. Wenn aber ein nächster Erbe der drei das Pachtland wieder gewinnen möchte, soll er bevorrechtigt sein, sofern er den gleichen Pachtzins geben will. - Der Werkmeister kündigt sein Siegel an. Der Vikar kündigt sein Petschaft an. Gegeven 1572 dem vierden dag der maint Decembris.