Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Nachlaß von Lutter Dietrich von Bönninghausen zwischen seiner beklagten Tochter Agnes Elisabeth und seinem Halbbruder, dem Kläger, dessen Anspruch sich auf ein Testament stützt, dessen Echtheit die Beklagten bestreiten; vgl. dazu auch RKG 572 (B 1499/4942). Mit dem Mandat wendet sich der Kläger gegen den von den Beklagten erwirkten Arrest auf die im Herzogtum Westfalen, dem Fürstentum Paderborn und den Städten Herford und Köln gelegenen Teile des strittigen Nachlasses.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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