Gerhard Venradius, Generalvikar Bischof Karls von Straßburg, untersagt Prior Severin Wagner und Konventualen des Klosters Ettenheimmünster, die wegen der Bedrückungen durch die Brandenburger außerhalb des Klosters wohnen, den Vertretern des Bischofs von Konstanz und der Regierung zu Ensisheim, Johannes Pistorius, Abt Jakob von Schuttern und Johannes Rümlein, Präfekt zu Kenzingen, Rechenschaft abzulegen. Das Kloster Ettenheimmünster unterstehe allein der Jurisdiktion des Bischofs von Straßburg