Erzbischof Werner von Mainz gewährt den Bußfertigen, die zur Niederlassung des Hauses der Dominikaner in Warburg mit Gaben oder Taten beitragen, sowie denen, die zum Weihefest der Kirche, den vier Festen der Jungfrau Maria und den Festen der heiligen Dominikus und Petrus sowie zu den jeweiligen Oktaven dorthin kommen, einen Ablass von 40 Tagen und genehmigt alle von Erzbischöfen und Bischöfen zum Bau der Niederlassung verliehenen Ablässe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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