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Hermann [II.] Riedesel (Rietesil), Ritter, Erbmarschall zu Hessen, schließt mit den Gebrüdern Johann und Hirmann Gaugrebe und Henne von Trohe (Tra...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1303 - 1450
1440 Juni 29
Ausfertigung, Pergament (29,0 x 52,5 cm) mit ursprünglich sechs anhängenden Siegeln (1, 3 und 6 hängen an, 2, 4 und 5 fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ipso die beatorum Petri et Pauli apostolorum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [II.] Riedesel (Rietesil), Ritter, Erbmarschall zu Hessen, schließt mit den Gebrüdern Johann und Hirmann Gaugrebe und Henne von Trohe (Trahe) und dessen ehelicher Hausfrau Elsebethe in Beiwesen und mit Rate ehrbarer Leute über Erbe, Gut, Zinsen, Renten und fahrende Habe, die Rugkel Engel der Jüngere genannt Gambach hinterlassen hat: 1.) Hermann soll ein Drittel an Erbe, Gut, Zinsen, Renten, die Ruckel (Rugkil) hinterlassen hat, erhalten, die andere Partei zwei Drittel, die sie unter sich teilen können ohne Einsprache Herr Hermanns. (2) Allen Hausrat an Betten, Kannen, Pfannen, wie er in Ruckels Hofe gefunden wird, soll Hermann zu voraus haben. (3) Was Ruckel an seinem Totenbette vergeben, beschieden und begehrt hat, zu einem Testament oder für seine Seele zu geben, soll aus beider Parteien Teil zu voraus gehalten und ausgerichtet werden. (4) Der Garten vor Marburg (Marpurg) auf dem Biegen, der dem Siechenhaus vor der Stadt an dem Deutschen (Dutschen) Hause jährlich 18 Tornose gibt, den Hirmann Rietesil an Henne Gedeler, Schultheißen und Rentmeister zu Marburg, gegeben hat, soll diesem bleiben. (5) Da der Landgraf zu Lebtagen Ruckels Hermann Rietesil zu dessen Vormund gesetzt hat, und Hermann mit des Landgrafen Wissen Herrn Johann Henckemann, weltlichen Priester und Kaplan auf der Burg Marburg, gebeten hatte, Ruckels Vormund weiter zu sein und sich dessen anzunehmen, wie es ihm auch Ruckel befohlen hatte auch Herr Johann Herrn Hermann Rechnungen von allem Einnehmen und Ausgeben abgelegt hat, soll es bei der Rechnung bleiben. Er soll niemand weiter Rechnung schuldig sein.(6) Wenn Johann und Hermann Gaugrebe, Henn von Trohe und Elsebeth etwas aus ihrem Drittel verkaufen oder verpfänden wollen, sollen sie es Herrn Herman zuvor anbieten, ebenso umgekehrt Herman seinen Miterben. (7) Briefe über das Erbe soll man in eine gemeine Hand legen und jedem Teil auf sein Begehren Abschriften geben. (8) Das Erbe sollen sie, wenn es auch geteilt ist, gemeinschaftlich fordern und einander Schützen. Teidingsleute: Henne von Urff (Orphe), Heynrich von Ehringshausen (Eringishußen), Wäppner, Henne seteler, Rentmeister, und Herr Johann Henckemann, Kaplan.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann Riedesel, Johann Gaugrebe, Henne von Trohe, Heinrich von Ehringshausen, Henne Sedeler und Johann Henckemann
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 596
laut Vermerk: "Nur 3 Siegel noch erhalten. 15.II.1910"
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.