Wilhelm [I.], Markgraf zu Meißen und Landgraf in Thüringen, stellt eine Leibgedingeverschreibung aus, in der er seiner Gemahlin Anna Haus und Stadt Eilenburg (Ilburg) mit Konsens seiner Vettern Friedrich [IV.] und Wilhelm [II.], Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, dergestalt zum Leibgedinge einsetzt, dass es ihr im Veränderungsfall mit 200 guten Reihnischen Gulden abgelöst werden soll. Sie hat darüber ihren Bruder Otto, Herzog von Braunschweig, und Heinrich den Jüngeren, Grafen von Hohnstein und Herrn zu Lohra (Lare) zu Vormündern erkoren.

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Sächsisches Staatsarchiv
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