Heinrich von Soest (Susato), Offizial des Kölner Dompropstes
und Archidiakons, an den Offizial der Kölner Kurie: Zur Vesperstunde
am Tage nach Quasimodo [April 21] sind vor ihm erschienen Johann vom
Büchel, Kläger, und Magister Konrad von Westerhem als Prok-urator des
Konrad gen. Sconhals und des Gerhard gen. Menghiin, Beklagten,
zusammen mit dem Beklagten Konrad. Letzterer sagte, er wolle durch
sein Erscheinen keineswegs seinen Prokuratoren das Mandat entziehen.
Auf Bitten des Klägers überwies sodann der Offizial des Dompropstes
den Fall an den Offizial der Kölner Kurie und bezeichnete den Parteien
die Vesperstunde am kommenden Mittwoch [April 23] als Termin für die
Fortsetzung desVerfahrens vor dem Offizial der Kölner Kurie. Actum et
datum crastino predicto a.d. 1354.