Michel Swaig[er] zu Oberreute ("Obrarüti") bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf seinem Gut zu Schönberg, das von Graf Ulrich von Montfort zu Lehen rührt, ein Stück Grund und Boden, das ein Mannmahd Wiese war und an Konrad Stärcks Acker grenzte, durch Aufstauen des Weihers in Ippenried teilweise unter Wasser gesetzt ("ertrenckt") hat. Nach Verhandlungen des Grafen mit dem Abt erhält der Aussteller zum Ausgleich für seinen Verlust ("widerlegt und geben") die Hälfte der Wiese des Klosters neben der Swartzenach genannt der Schlottrabrül. Der zwischenzeitlich ausgemarkte Teil der Wiese grenzt auf der einen Seite an Grundstücke derer von Gesnauwiesen sowie derer von Linden und Alßrüttinen (=Allisreute) Güter und auf der anderen Seite auf den restlichen Teil der Schlottrabrülwiese. Der Tausch soll den Zehntberechtigten unschädlich sein. Für die entgangene Nutzung der letzten Jahre hat der Aussteller pro Jahr 1 lb d erhalten. Er verzichtet für sich und seinen Lehenherren auf alle Ansprüche betreffend das unter Wasser gesetzte Mannmahd, doch vorbehaltlich des Weiderechts ("trib und tratt") an dem noch trocken liegenden Teil, das der Aussteller mit anderen von Schönberg dort hat.