Claes Graf zu Tecklenburg (Tekenneburch) tauscht mit Oden von Snetlage und den Jungfern des Konvents zu Gravenhorst Ländereien. Er erhält einen Garten zu Westerkappeln bei dem Kodtenrode. Dieser Garten gehörte zum Pfarrhof (wedemhove). Er gibt dafür dem Kirchherrn einen Teil des Brokes in der Mark zu Westerbeck bei der Schyrhorst. Der Kirchherr und seine Nachfolger haben dafür auf ewige Zeit ein Jahresgedächtnis für die + Voreltern des Grafen und für diesen selbst auf dem Predigtstuhl (over eren predikestoell) zu halten. Siegelankündigung des Grafen. Heinrich Sturkerl, präsentierter Pastor der Kirche, bekundet als Bearbeiter des Bruches (paludis) bzw. der Wiese zugunsten des Pfarrvermögens (dotis), er habe für 5 Gulden das bei dem Garten (supra domum) gelegene Haus gekauft zur Vermehrung der Memorie, damit seiner Seele von seinen Nachfolgern gedacht werde. Beglaubigung durch Johannes Paßman, Kleriker der Diözese Münster und Notar. Datum 1487 September 22 (sabbato post Mathei apostoli)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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