Graf (Eberhard) von Württemberg erlaubt seinem Dienstmann "Reinhardus de Canstat dictus de Ufkirchen", Weinberge bei Cannstatt dem Herzog von Teck zu Lehen aufzutragen, da dieser ihm den Verkauf einer von Teck lehenbaren Gült von 2 1/2 lb h aus dem Hagenenhof bei Hedelfingen gestattet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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