Herzog Wilhelm von Jülich-Berg bekundet, daß die von den Jülicher Landständen geleisteten Beiträge zur Einlöse der Ämter und Städte Brüggen, Dülken, Dalen, Wassenberg, Born, Sittard und Süstern, die bislang an den Grafen von Wede zu Moers verpfändet waren, den Landesprivilegien nicht nachteilig sein sollen. Desweiteren sollen Urteilssachen nicht ungebührlich verzögert, Untertanen bei Schöffenurteilen gelassen, Dienste der Untertanen nicht vermehrt oder zu anderen als den ursprünglichen Zwecken verwendet sowie die Straßen frei und sicher gehalten werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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