Im Namen der Grafen Philipp und Johann von Nassau-Saarbrücken und Otto von Solms vereinbaren Eberhard von Heusenstamm Ritter, Heinrich von Drahe Amtmann, Philipp Rode, Philipp More von Leun Amtmann und benannte andere Geistliche und Beamte ein Abkommen, wonach der Graf von Solms den Nassauern benannte Geldsummen zur Lösung des Zehnten in Atzbach wie des westerburgischen Anteils an Cleeberg herleihen soll, während zugleich dem Solmser die Lösung des an die von Schwalbach verpfändeten Anteils an Cleeberg überlassen wird (auf 16 Jahre).

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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