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Das von Werner von Kirchheim und seiner Mutter Richenza unterm 2. Mai 1092 errichtete Vermächtnis an das Kloster Allerheiligen wird von Otto von Kirchberg unter Hinzufügung einiger weiter ihm übergebener genannter Orte vollzogen.
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Das von Werner von Kirchheim und seiner Mutter Richenza unterm 2. Mai 1092 errichtete Vermächtnis an das Kloster Allerheiligen wird von Otto von Kirchberg unter Hinzufügung einiger weiter ihm übergebener genannter Orte vollzogen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 601 Württembergische Urkunden bis 1300
Württembergische Urkunden bis 1300 >> Urkunden >> Werner von Kirchheim und seine Mutter Richinza vermachen dem Kloster Allerheiligen in Schaffhausen ihr Eigentum an genannten Orten.
1116
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Rottenacker
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: ohne Siegel
Kirchberg, Otto von
Kirchheim, Werner von
Allerheiligen : Schaffhausen [CH]; Kloster
Rottenacker UL
Werner von Kirchheim und seine Mutter Richinza vermachen dem Kloster Allerheiligen in Schaffhausen ihr Eigentum an genannten Orten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.