Den von Seite des Herr von Forsters zu Anspach mit dem Reichallmoß-Amt Nürnberg einseitig vorgenommen- und von hiesigen Amte widersprochenen Augenschein, wegen des N[ürn]b[er]gischen Wirths zu Zahnth, Hannß Schneiders, unbefugte Wiesenwässerung, welche auf des Zanthmüllers Mühlschutz geschehen soll, betr., de anno 1721.