König Maximilian I. schreibt seinem Getreuen Johann von Morschheim (Morsheim), dass er nach dessen Bericht zwar willens sei, die Vormunde der Kinder des verstorbene Mathias Ramung aus der Vormundschaft zu entlassen, dies aber nicht könne, da sie zum Fürstentum und Land Pfalzgraf Philipps gehören und die Vormundschaft Sache des jeweiligen Herrn und Landesfürsten sei. Maximilian empfiehlt daher Johann, dass er sich an den Pfalzgrafen wende, dass dieser die Entlassung vornehme und neue Vormunde und Gerhaber bestimme, damit es nicht zum Schaden der Kinder sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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