Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Heintzemann gen. Gisenheintzemann von Renchen, dass er von der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg gegen einen Jahreszins von 1 Pfund und 2 Schilling Straßburger Pfennigen 7 Tagwan Matten zu Renchen und 6 Joch Feld zu Fautenbach zu Erblehen erhalten hat.