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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 29. April 1700, wodurch Magdalena Streithofen von ihrer Mithaftung für eine durch sie mitunterzeichnete Obligation von 2000 Rtlr. von 1699 aufgrund ihrer Minderjährigkeit freigesprochen worden ist. Der Appellant hat die 2000 Rtlr. zu 80 köln. Albus beim Apotheker Melm für den Düsseldorfer Bürger und Holz- und Früchtehändler Dietherich Schmitz, den Schwager der Magdalena Streithofen, der von seinen Gläubigern mit Kummer und Arrest bedroht worden ist, aufgenommen. Er hat Dietherich Schmitz aufWechsel und Schuldbekenntnisse auch eigenes Geld geliehen. Die streitige Obligation ist von Dietherich Schmitz, seiner Gattin Eva Streithofen und der Appellatin unterschrieben worden. Der Appellant verklagt den Apotheker Melm auf Schadloshaltung und das Stadtgericht Düsseldorf, weil es die Obligation gerichtlich ausgestellt hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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