Amt Klötze (Bestand)
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Da 40 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.06. Kleinere Territorien >> 01.06.04. Kurhannoversche Gebiete >> 01.06.04.03. Akten >> 01.06.04.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
1526 - 1862
Hinweis: 340 AE
Findhilfsmittel: Findbuch von ca. 1910.
Registraturbildner: Klötze gelangte 1396 an Braunschweig-Lüneburg, das es als Lehen austat. Seit 1590 wurde es als Amt verwaltet. Nach 1806 kam es über Preußen an das Königreich Westfalen, 1813 an Hannover zurück. Am 1.1.1816 wurde es endgültig von Hannover an Preußen abgetreten.
Bestandsinformationen: Das Amt Clötze (Klötze) gehörte vor seiner Aufnahme in den preußischen Staatsverband zu Hannover. Mit dem 1. Januar 1816 wurde das Amt preußisch und es hätte demnach bei der Ordnung des Amtsarchivs wohl passend geschienen, die Akten, sofern man überhaupt eine Aufteilung derselben für erwünscht hielt, in der Weise zu trennen, daß die Akten bis zum 31. Dezember 1815 als Akten des Hannoverschen Amtes Clötze (Klötze) dem Archiv einverleibt würden, dagegen die Akten des Amtes vom 1. Januar 1816 als Akten des preußischen Domänenamtes und Rentamtes Clötze (Klötze) besonders verzeichnet und reponiert würden. Da jedoch das hiesige Staatsarchiv in der Weise geordnet worden ist, daß die Akten der Ämter und bis zum Jahre 1813 bei der Abteilung "D Ämter" untergebracht werden sollen, so würde das Jahr 1813 als entscheidend für die Trennung der Akten gemacht.
Diese Scheidung, die an sich genommen eine rein mechanische wäre, bildet zufällig auch eine organische. Das Amt gehörte nämlich längere Zeit im 19. Jahrhundert nicht zu Hannover. 1803 wurde nämlich Hannover von den Franzosen besetzt, von diesen wurde es sodann an Preußen abgetreten, die es im April 1806 besetzten. Das Amt Clötze (Klötze), das zu Hannover gehörte, kam sodann an das Königreich Westfalen, und zwar schon im Jahre 1807, während der übrige Teil Hannovers erst 1810 an dies Königreich fiel. Beim Königreich Westfalen blieb das Amt Clötze (Klötze) bis in das Jahr 1813. Damals fiel es wieder an Hannover zurück. Das Jahr 1813 ist daher mit Fug und Recht als das Jahr gewählt worden, nachdem die Akten zu trennen sind. Demgemäß finden sich in der Abteilung D die Amtsakten bis zum Jahre 1813 und zwar bis zu der Zeit, wo Clötze (Klötze) unter der Regierung des Königreichs Westfalen stand, dagegen liegen in der Abteilung C alle späteren Akten, also die Akten des Hannoverschen Amtes Clötze (Klötze) seit dieser Zeit und die Akten des Domänen- und Rentamtes Clötze (Klötze). In der Abteilung C befinden sich aber auch eine Anzahl Akten, die bis tief ins 17. Jahrhundert hinabreichen, als in eine Zeit, in der das Amt zu Hannover zu Braunschweig-Lüneburg gehörte. Es sind des Akten, die vom preußischen Beamten nach Übergabe des Amtes fortgesetzt worden sind. Derartige Akten befinden sich nicht nur in der Abteilung A. Domänenamt Clötze (Klötze), sondern vor allem in der Abteilung B. Rentamt Clötze (Klötze), das wohl im Jahr 1828 oder 1829 entstanden ist.
Zum Schlusse ist noch zu bemerken, daß Akten betr. Angelegenheiten des Amtes Clötze (Klötze) sich in A 23c Kurmärkische Kammer befinden, und zwar mit Anrecht, denn es handelt sich nicht um kurmärkische, sondern um hannoversche Akten. Diese Akten, die zum Teil noch nicht verzeichnet sind, sind zu den Recherchen betr. Angelegenheiten des Amtes Clötze (Klötze) mit zu Rate zu ziehen.
[Abschrift der Findbucheinleitung von Schultz (1910)]
Zusatzinformationen: Weiterführende Literatur:
E. Schulze: Chronik der Stadt Cloetze, Nachr. a. d. Umgegend v. Cloetze u.d. Drömling nebst einer Geschichte d. ehem. hannoverschen Amtes Cloetze. Klötze 1900.
Andere Archivbestände:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: A 23c II
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: A 23d II Amt Klötze (Akten des Braunschweigisch-Lüneburgischen bzw. Hannoverschen Geheimen Rates und Kammer).
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: C 43 Domänenrentamt Klötze.
Findhilfsmittel: Findbuch von ca. 1910.
Registraturbildner: Klötze gelangte 1396 an Braunschweig-Lüneburg, das es als Lehen austat. Seit 1590 wurde es als Amt verwaltet. Nach 1806 kam es über Preußen an das Königreich Westfalen, 1813 an Hannover zurück. Am 1.1.1816 wurde es endgültig von Hannover an Preußen abgetreten.
Bestandsinformationen: Das Amt Clötze (Klötze) gehörte vor seiner Aufnahme in den preußischen Staatsverband zu Hannover. Mit dem 1. Januar 1816 wurde das Amt preußisch und es hätte demnach bei der Ordnung des Amtsarchivs wohl passend geschienen, die Akten, sofern man überhaupt eine Aufteilung derselben für erwünscht hielt, in der Weise zu trennen, daß die Akten bis zum 31. Dezember 1815 als Akten des Hannoverschen Amtes Clötze (Klötze) dem Archiv einverleibt würden, dagegen die Akten des Amtes vom 1. Januar 1816 als Akten des preußischen Domänenamtes und Rentamtes Clötze (Klötze) besonders verzeichnet und reponiert würden. Da jedoch das hiesige Staatsarchiv in der Weise geordnet worden ist, daß die Akten der Ämter und bis zum Jahre 1813 bei der Abteilung "D Ämter" untergebracht werden sollen, so würde das Jahr 1813 als entscheidend für die Trennung der Akten gemacht.
Diese Scheidung, die an sich genommen eine rein mechanische wäre, bildet zufällig auch eine organische. Das Amt gehörte nämlich längere Zeit im 19. Jahrhundert nicht zu Hannover. 1803 wurde nämlich Hannover von den Franzosen besetzt, von diesen wurde es sodann an Preußen abgetreten, die es im April 1806 besetzten. Das Amt Clötze (Klötze), das zu Hannover gehörte, kam sodann an das Königreich Westfalen, und zwar schon im Jahre 1807, während der übrige Teil Hannovers erst 1810 an dies Königreich fiel. Beim Königreich Westfalen blieb das Amt Clötze (Klötze) bis in das Jahr 1813. Damals fiel es wieder an Hannover zurück. Das Jahr 1813 ist daher mit Fug und Recht als das Jahr gewählt worden, nachdem die Akten zu trennen sind. Demgemäß finden sich in der Abteilung D die Amtsakten bis zum Jahre 1813 und zwar bis zu der Zeit, wo Clötze (Klötze) unter der Regierung des Königreichs Westfalen stand, dagegen liegen in der Abteilung C alle späteren Akten, also die Akten des Hannoverschen Amtes Clötze (Klötze) seit dieser Zeit und die Akten des Domänen- und Rentamtes Clötze (Klötze). In der Abteilung C befinden sich aber auch eine Anzahl Akten, die bis tief ins 17. Jahrhundert hinabreichen, als in eine Zeit, in der das Amt zu Hannover zu Braunschweig-Lüneburg gehörte. Es sind des Akten, die vom preußischen Beamten nach Übergabe des Amtes fortgesetzt worden sind. Derartige Akten befinden sich nicht nur in der Abteilung A. Domänenamt Clötze (Klötze), sondern vor allem in der Abteilung B. Rentamt Clötze (Klötze), das wohl im Jahr 1828 oder 1829 entstanden ist.
Zum Schlusse ist noch zu bemerken, daß Akten betr. Angelegenheiten des Amtes Clötze (Klötze) sich in A 23c Kurmärkische Kammer befinden, und zwar mit Anrecht, denn es handelt sich nicht um kurmärkische, sondern um hannoversche Akten. Diese Akten, die zum Teil noch nicht verzeichnet sind, sind zu den Recherchen betr. Angelegenheiten des Amtes Clötze (Klötze) mit zu Rate zu ziehen.
[Abschrift der Findbucheinleitung von Schultz (1910)]
Zusatzinformationen: Weiterführende Literatur:
E. Schulze: Chronik der Stadt Cloetze, Nachr. a. d. Umgegend v. Cloetze u.d. Drömling nebst einer Geschichte d. ehem. hannoverschen Amtes Cloetze. Klötze 1900.
Andere Archivbestände:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: A 23c II
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: A 23d II Amt Klötze (Akten des Braunschweigisch-Lüneburgischen bzw. Hannoverschen Geheimen Rates und Kammer).
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: C 43 Domänenrentamt Klötze.
Laufmeter: 6
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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