Es wird bekundet, dass der Hofmeister Kurfürst Philipps von der Pfalz mit anderen verordneten Räten die Irrungen zwischen Philipp Sturmfeder für sich und dessen Bruder Friedrich Sturmfeder einerseits und Klaus von Echterdingen für dessen Sohn, den Bacharacher Zollschreiber Johann Lang (Johann Langen sins sons) andererseits, verhört hat. Philipp Sturmfeder hat als Erbe des Engelhard von Neipperg (+) eine Jahrgült von 26 Gulden zu Martini vorbehalten, die auf Engelhards Hof, Zinsen und Gütern zu Baiertal (Büwertal) liegt und die zu Herrn Johanns Pfründe zu Bruchsal (Brussel) auf dem Liebfrauenstift gehört. Johann Lang hat die Ausstände der Gülten nach Engelhards Tode sowie Kosten und Schäden der Gülte gefordert. Zwischen den Parteien wurde nun gütlich beredet, dass Philipp und Friedrich Sturmfeder der Gegenpartei die seit Engelhards Tod ausstehende Gülte innerhalb eines Monats bezahlen und dazu 15 Gulden für Kosten und Schäden ausrichten. Dagegen sollen Klaus und sein Sohn den Sturmfedern als Erben Engelhards von Neipperg die gerichtlich erlangten Rechte am Einsatz der Güter überantworten, wobei diese dem Pfründeninhaber jährlich die 26 Gulden ausrichten sollen. Werden Klaus und Johann oder ihre Erben von den anderen Erben Engelhards wegen des Erbes beirrt, sollen die Sturmfedern sie gebührlich vertreten. Diese sollen über ihre Zahlungen ordentliche Quittungen erhalten. Die Abrede soll Herrn Johann an seiner vormaligen Verschreibung keinen Abbruch tun. Das Sekretsiegel Kurfürst Philipps wird angekündigt, beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.