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Vor dem kaiserlichen Notar und den Zeugen erscheinen Maria Gottlieb von Remchingen geb. von Liebenstein mit ihrem Ehemann Ernst Ludwig von Remchingen zu Kaltental, Johann von Hohenfeld, Freiherr zu Aistersheim, Almegg und Waidenholz, Herr zu Mühlhausen an der Enz und Niefernburg, Mitvogtsherr zu Dürrn, als ihr erbetener Beistand, und Georg Friedrich vom Holtz auf Alfdorf und Mühringen, württ. Rat, Generalfeldzeugmeister, Kommandant der Festungen und Kriegsvölker, Obervogt der Ämter Schorndorf, Waiblingen und Winnenden, Direktor der freien Reichsritterschaft zu Schwaben Orts am Kocher. Der Notar verliest den von Maria Gottlieb von Remchingen mitgebrachten Requisitionszettel von 1662 Juli 5: infolge ihres am Vortag geschlossenen Heiratspakts verzichtet sie eidlich auf ihr väter-, mütter- und brüderliches Erbe wie es in der Beilage 1 näher festgeschrieben ist und bittet den Notar, allen beteiligten Parteien Urkunden darüber zuzustellen. Eigenhändige Unterschrift der A., die in Ermangelung eines eigenen Siegels ihren Vetter Johann von Hohenfeld um Besiegelung bittet. Es folgt der inserierte Verzichtbrief der Maria Gottlieb von Liebenstein von 1662 Juli 5: nachdem sie sich mit Ernst Ludwig von Remchingen zu Kaltental verlobt hat und ein ordentlicher Heiratsbrief erstellt, unterschrieben und bekräftigt wurde und sie mit geziemenden Heiratsgut wie beim Adel üblich ausgestattet wurde, verzichtet sie auf ihr mütter-, väter- und brüderliches Erbe, auf das weder sie noch ihre Erben Ansprüche erheben dürfen, es sei denn alle ihre Brüder würden ohne männliche Leibeserben vor ihr sterben; sie bekennt unter Eid, diesen Verzicht wissentlich und freiwillig leisten zu wollen. Eigenhändige Unterschrift der A., die in Ermangelung eines eigenen Siegels ihren Vater Johann von Hohenfeld um Besiegelung bittet. Der kaiserliche öffentliche Notar Christoph Pfannenschmied, zur Zeit liebensteinischer geistlicher Verwalter und Amtsschreiber zu Neckarwestheim (Kaltenwesten), nimmt Maria Gottlieb von Liebenstein, nachdem er sie befragte, ob die verlesenen Stücke ihrem Willen entsprächen, und ob sie über die dem weiblichen Geschlecht zustehenden Rechte genügsam informiert sei, was sie bejahte, den Eid auf den Verzicht vor den Zeugen Conrad Vogel, Anwalt zu Neckarwestheim (Kaltenwesten), und Georg Zirlin vom Gericht ebenda, ab und erstellt darüber die vorliegende Urkunde, die er eigenhändig unterschreibt und mit seinem Notariatssignet versieht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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