Das Klarissenkloster Söflingen [Stadt Ulm] und die Reichsstadt Ulm legen ihre seit längerem bestehenden Streitigkeiten über Herrschafts- und Territorialrechte vertraglich bei. Die Stadt Ulm verzichtet auf den bisher von ihr ausgeübten Schutz und Schirm über das Kloster und auf die ihm deswegen zustehenden Vogteirechte in den Klosterdörfern Söflingen, Harthausen [Stadt Ulm] und Schaffelkingen [Stadt Ulm]. Im Gegenzug überlässt das Kloster der Stadt Ulm Besitzungen, Einkünfte und Gerechtsame in Jungingen [Stadt Ulm], Mähringen [Stadt Ulm], Lehr [Stadt Ulm], Holzkirch [Alb-Donau-Kreis], Breitingen [Alb-Donau-Kreis], Langenau [Alb-Donau-Kreis], Lonsee [Alb-Donau-Kreis], Weidenstetten [Alb-Donau-Kreis], Söglingen [Gde. Altheim (Alb)/Alb-Donau-Kreis] und Bermaringen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis].