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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Regierungsakten
Regierungsakten >> Herzog Eberhard III. von Württemberg >> Korrespondenz mit Brandenburg >> Markgraf Albrecht II. von Brandenburg-Ansbach (1620-1667)
1660-1663
Enthält u.a.:
Markgraf Albrecht II. von Brandenburg-Ansbach erkundigt sich durch einen Trompeter nach dem Befinden Herzog Eberhards III. von Württemberg, da er gehört habe, dass dieser bei einem Reitunfall verunglückt sei, 26. April 1660; Antwort Herzog Eberhards, dass er nicht von einem Pferd sondern auf ebenem Boden gefallen sei und sich eine Verrenkung des Fußes zugezogen habe, 1. Mai 1660; Erkundigung des Markgrafen nach der Sauerbrunnenkur des Herzogs in Teinach, 19. August 1660; Gegenseitige Neujahrsgrüße, Januar 1661; Herzog Eberhard lässt sich durch einen Hofjunker [Johann] Quirin von Seckendorff nach der Unpässlichkeit der Gemahlin des Markgrafen erkundigen, worauf dieser antwortet und sich für die Nachfrage bedankt, März 1661; Markgraf Albrecht lässt sich durch einen Trompeter nach Herzog Eberhards Befinden während der Brunnenkur zu Teinach erkundigen, 29. Juni 1661; Herzog Eberhard erkundigt sich über das Befinden des Markgrafen und dessen der Entbindung nahen Gemahlin, 14. November 1661; Markgraf Albrecht wünscht dem Herzog Glück zu beendigten Sauerbrunnenkur, 9. Juni 1663.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.