Vor dem kaiserlichen Notar [Johannes Gruter] und den Zeugen [Conradus Koelganß und Petrus Neßelraidt] erschienen jülich-bergische Ritterschaft und Städteverordnete und bekannten: Wolfgang Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und von Jülich-Kleve-Berg, Graf zu Valdenz, Sponheim, von der Mark, zu Ravensberg und Moers, Herr zu Ravenstein et cetera, hatte bei währendem Landtag den zu Düsseldorf anwesenden Ständen das Begräbnis ihres im Jahr 1609 + Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg angekündigt und sie zur Teilnahme verpflichtet. Ihnen ist unbekannt, ob dieser Akt mit Vorwissen und Einverständnis des Kaisers erfolgt, erklären sich aber untertänigst bereit, beim Begräbnis zugegen zu sein. Sie protestieren jedoch, dass ihre Beiwohnung zu des Kaisers, eines anderen Mitprätendenten und ihrer eigenen Interessen Nachteil ausgelegt wird. Sie wollen niemand in seinen Rechten vorgreifen oder stören, sondern [rechtliche] Entscheidungen einzig dem Kaiser überlassen. Sollte vor, bei oder nach dem Begräbnis etwas den Interessen der beteiligten Parteien Zuwiderlaufendes geschehen, werden sie dieses für null, nichtig und ungültig erklären. Wie aus der beiliegenden Abschrift [s. Vorgang 4] ersichtlich, haben sie an den Pfalzgrafen eine Petition gerichtet, ihnen diesbezüglich einen gesonderten Revers zu fertigen. Sollte er ihnen dies wider Erhoffen verweigern oder die Stände stattdessen beschweren, wollen sie dagegen, wie aus der vorgenannten Abschrift zu ersehen ist, hiermit protestieren, den [anwesenden] Notar ersuchend, hierüber gebührlich ein oder mehrere Instrumente mitzuteilen.