Sozialethischer Ausschuss der Ev. Kirche im Rheinland / Handakten Friedrich Karrenberg (Bestand)
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1OB 001
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik) >> 1OB Oberbehörden >> 1OB 001 Sozialethischer Ausschuss/Handakten Karrenberg
Bestandsbeschreibung: Sozialethischer Ausschuss der Ev. Kirche im Rheinland / Handakten Friedrich Karrenberg Die 44. Provinzialsynode des Jahres 1946 beauftragte den Ausschuss V "Kirchenfragen", ein Wort zur sozialen Not des Volkes auszuarbeiten. Nachdem Otto Ohl, Direktor der Inneren Mission, es vorgetragen hatte, wurde es von Hans Meyer, Hans Echternacht und Heinrich Held wegen der fehlenden sozial-politischen und ethischen Implikationen scharf kritisiert. Die Synode beschloss daraufhin, es einem Ausschuss zur weiteren Überarbeitung zu übergeben. Auf der zweiten Sitzung der Arbeitstagung der Rheinischen Provinzialsynode, am 23. Oktober 1946, trug Friedrich Karrenberg (1904-1966) das "Wort zum Dienst der Kirche am Volk" vor. Unter der Überschrift "Das Wächeramt der Kirche" wies es darauf hin, dass sich die Kirche nicht allein auf ihre "helfende Liebe" gegenüber den unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen beschränken könne, sondern auch ihr "Wächteramt" gegenüber "der Not und Verwirrung des ganzen Volkslebens" wahrnehmen müsse. Die Synode machte diesen "Sozialethischen Ausschuss" unter der Leitung von Friedrich Karrenberg zu einer ständigen Einrichtung. Zu seinen Mitgliedern gehörten: Edgar Boué, Günther Dehn, Hans Echternacht, Oskar Hammelsbeck, Gustav Heinemann, Friedrich Karrenberg, Wilhelm Menn, Hans Meyer, Otto Ohl, Ilse Peters, Harmannus Obendiek, Hermann Schlingensiepen, Gustav Theill und Professor Hans Emil Weber. Der Sozialethische Ausschuss hat eine Doppelfunktion. Zum einen soll er die Landessynode und die Kirchenleitung in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beraten, und zum anderen sozialethische Themen von besonderer Wichtigkeit aufgreifen und selbständig erörtern. Konstitutives Arbeitsprinzip ist die gemeinsame Diskussion sozialethisch bedeutsamer Themen von Sozialwissenschaftlern und Theologen. Die Landessynode beschloss 1952, Karrenberg einen hauptamtlichen "evangelischen Sozialwissenschaftler", Martin Donath, zur Seite zu stellen. 1959 bildete Präses Joachim Beckmann den Sozialethischen Ausschuss um: Friedrich Karrenberg blieb Vorsitzender. Sein Stellvertreter wurde Werner Lottmann. Zu hauptamtlichen Mitarbeitern wurden Sozialpfarrer Christian Walther, Dipl.-Volkswirt Werner Steinjahn und Eckart Schleth ernannt. Im September 1969 wurde, unter Beibehaltung des Sozialethischen Ausschusses, das "Amt für Sozialethik und Sozialpolitik" gegründet. Inhalt: Handakten Friedrich Karrenberg 1952-1956 - Korrespondenz von Martin Donath und Werner Steinjan 1952-1966 - Schriftwechsel Friedrich Karrenberg und Horst Dahlhaus 1959-1966 - Jugendschutz 1959-1964 - Familie 1958-1962 - Festschrift für Friedrich Karrenberg 1960-1964 - Unternehmerkreis 1962-1966 - Tagungen 1954-1962 - "Dienst auf dem Land (DAL)" 1957-1966 - Unternehmer-Gesprächskreis 1953-1966 - Sonntagsarbeit 1960-1962 - Schriftverkehr Friedrich Karrenberg 1957-1966 - Kirche im Volk 1961-1966 - Katholische Kirche 1960-1963 - Eisen und Stahl - Unterausschuss beim Bundesarbeitsministerium 1958-1966 - Handakten Klaus Lefringhausen 1959-1964 - Arbeitsausschuss Flüchtlings- und Vertriebenenfragen 1958-1959 - Laienkreis 1963. Lücken/Verluste: 1946-1951. Literatur: Joachim Beckmann und Gerhard Weisser, Hg., Christliche Gemeinde und Gesellschaftswandel. Professor D. Dr. Friedrich Karrenberg zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Stuttgart 1964; Jörg Hübner, Nicht nur Markt und Wettbewerb. Friedrich Karrenbergs wirtschaftsethischer Beitrag zur Ausgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft, Bochum 1993. Ergänzende Archivbestände: 7NL 004 (Nachlass Karrenberg); 7NL 005 (Nachlass Dehn). Vorwort Der Bestand "Sozialethischer Ausschuss der Ev. Kirche im Rheinland / Handakten Friedrich Karrenberg" wurde 1994 vom Archiv der Ev. Kirche im Rheinland übernommen und umfasst die Jahre 1952 bis 1966. Die Handakten aus dem Nachlaß von Friedrich Karrenberg, Vorsitzender des Sozialethischen Ausschusses, bilden den Grundstock. Der Bestand beinhaltet vor allem Sitzungsprotokolle und den Schriftwechsel des Unternehmerkreises und des Unterausschusses "Dienst auf dem Land" des Sozialethischen Ausschuss. Seit 1952 laufende Geschäfte durch hauptamtlichen ev. Sozialreferenten. Dies waren: 1952-56Dipl.-Volkswirt Martin Donath, Ev. Akademie Mülheim/Ruhr, geb. 03.01.1904 in Dessau, Abitur 1922, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Geographie und Geschichte in Tübingen und Leipzig, anschließend Steuerreferent und Arbeitsrechtler, 1948-1952 Geschäftsführer der Wirtschaftsgilde bei der Ev. Akademie Bad Boll, seit 1952 Sozialreferent der EKiR, Dienstsitz: Ev. Akademie Mülheim/Ruhr, Mitherausgeber des Ev. Soziallexikons, erschienen 1954 (s. 2/2), ab 1.10.1956 Sozialreferent der badischen Landeskirche (s.2/3) 1956-60Dipl. rer.pol. Werner Steinjan, Ev. Akademie Loccum (s. 1/4), seit 1.10.1956 Sozialreferent der EKiR (s. 2/2), ab 1960 Bundesministerium für Wirtschaft ab 1960Dipl.-Kaufmann Horst Dahlhaus, Sozialreferent, stellvertretender Vorsitzender Am 5. Mai 1966 wurde der Sozialethische Ausschuss in ein Sozialwissenschaftliches Institut umgewandelt. Die Amtseinführung von Sozialpfarrer Dr. Christian Walther im Jahr 1958) Die Korrespondenz zumeist mit Veranstaltern von Tagungen, Verlegern, Referenten, Buchanzeigen, Bestellungen von Zeitschriften und Büchern belegt die rege Tätigkeit des Ausschusses. Eine Besonderheit ist der Schriftwechsel zwischen Friedrich Karrenberg und Horst Dahlhaus. Der Bestand umfasste ursprünglich 71 Stehordner. Ihr Inhalt wurde in Archivhefter umgebettet. Der Erhaltungszustand ist durchweg als gut zu bezeichnen. Akzessionsdatum: 1994 Ergänzende Bestände: 1OB 017 (Sachakten des Landeskirchenamtes) 2LR 042 (Amt für Sozialethi und Sozialpolitik) mit einem Gliederungspunkt von Akten des Sozialethischen Ausschusses.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ