König Heinrich befreit Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Heiligkreuz in Esslingen wegen ihrer bedauernswerten Lage von allen Forderungen, Steuern und Abgaben von ihren Gütern und Besitzungen, die sie entweder gemeinsam haben oder die sie mit Erlaubnis ihrer Oberin als Geschenk ihrer Freunde privat nutzen, sofern von jedem Pfund vier Schillinge zu zahlen sind, und von der Zahlung der Zölle, die auch von anderen als Gemeinschaft nicht gezahlt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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