Evert Wittenhorst und seine Frau Wendele machen bekannt, daß sie von Abt Dietrich auf beider Lebenszeit den Hof Dumberg samt allem Zubehör gepachtet haben, wie ihn zuvor Dietrich Schulte innegehabt hatte. Sie zahlen jährlich am 11. November drei Malter Roggen, drei Malter Gerste und sechs Malter Hafer. Sollte noch der Schulte Dietrich oder seine Erben Ansprüche auf den Hof erheben, werden die Eheleute sie auf dem Verhandlungsweg oder gerichtlich abweisen ohne Kosten für das Kloster. Sie werden den Hof wieder in guten Stand bringen und darin halten. Die versetzte Wiese soll eingelöst werden. Wenn Evert den Hof weiter verpachtet, soll das nur an einen Eigenhörigen des Klosters erfolgen. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ...