Herzog Christoph von Württemberg warnt Landgraf Philipp von Hessen aufgrund eines in Marburg erschienenen Traktats über die Irrungen des katholischen Abendmahlverständnisses vor den Lehren Ulrich Zwinglis, da dieses Traktat dessen Sohn Wilhelm gewidmet sei, was den Verdacht nahe lege, dass Wilhelm dieser Lehre anhänge.