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Jakob Scheubing zu Bontnang sah, während er in seinem Weinberg arbeitete, ein Wildkalb von 2 Hunden geriesen; Aus Not und Armut, da sein Eheweib eine Kindbetterin, weder Fleisch noch Muss zu essen gehabt, trug er jenes nach Haus und gab es dieser zu essen; Der Räte bedenken war: Sie könnten nichts fassen worum Scheublin zu strafen, denn kein Dolus vorhanden, daher ihm bloß ein ernstlicher Verweis zu lesen, wobei es auch verblieb (Botnang)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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