Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der Klage der Markgrafen Kasimir und Georg bzw. jetzt Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg gegen die Stadt Nürnberg wegen des kleinen Waidwerks in den Nürnberger Wäldern zu beiden Seiten der Pegnitz zu Recht, dass es bei den der Stadt Nürnberg von Markgraf Friedrich im Jahre 1427 eingeräumten Vergünstigungen, nämlich wilde Schweine zu hetzen und das kleine Waidwerk in den genannten Wäldern auszuüben, verbleiben solle, dagegen solle es den Bürgern und Inwohnern von Nürnberg nicht gestattet sein, mit Büchsen zu schießen.