Heinrich von Friemersheim (Vrymershem), Sohn Bovos (Boeven), spricht Bernd von Asberg (-borch) von aller Mannschaft, Eiden und Gelöbnissen frei, mit denen er ihm und seinem Vater verbunden war, wegen des Vogtguts zu Hülsdonck (Hulsdunck), des daneben gelegenen Henkenguts auf der Niepen (opper Nyepen), dem halben Teelengut von Parbeck (-beeck), dem halben Joerisgut von Parbeck und von der Hälfte der zehn Morgen Land gen. die Vore. Er weist Bernd dem Abt von Werden zu, der ihm die genannten Güter verleihen wird. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ... up den Palme dach.