Anspruch auf Befreiung von der Zahlung von insgesamt 4763 Rtlr., 43 Albus an die Appellaten. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: „percepta“ des Stamheimer Lehens von 21 Morgen vom Tod des Vasallen Hambloch 1665 bis 1688 und für das Schorffer (Schorps) Lehen von 47 Morgen von 1665 bis 1695 zu 2329 Rtlr., 8 Albus, ein jährlicher Hauszins von 25 Rtlr. für das Haus auf dem Schürfer Lehen bis 1716 (= 1305 Rtlr.) und 404 Rtlr., 35 Albus für die Nutzung von 2/3 der übrigen umstrittenen schatzbaren Güter vom Tode der Leibzüchterin 1688 bis 1695. Nach dem Tode ihrer Mutter bzw. Großmutter Anna Glasers hatten die Appellanten umstrittene Güter in Besitz gehalten, waren im Rechtsstreit um sie jedoch unterlegen.
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Anspruch auf Befreiung von der Zahlung von insgesamt 4763 Rtlr., 43 Albus an die Appellaten. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: „percepta“ des Stamheimer Lehens von 21 Morgen vom Tod des Vasallen Hambloch 1665 bis 1688 und für das Schorffer (Schorps) Lehen von 47 Morgen von 1665 bis 1695 zu 2329 Rtlr., 8 Albus, ein jährlicher Hauszins von 25 Rtlr. für das Haus auf dem Schürfer Lehen bis 1716 (= 1305 Rtlr.) und 404 Rtlr., 35 Albus für die Nutzung von 2/3 der übrigen umstrittenen schatzbaren Güter vom Tode der Leibzüchterin 1688 bis 1695. Nach dem Tode ihrer Mutter bzw. Großmutter Anna Glasers hatten die Appellanten umstrittene Güter in Besitz gehalten, waren im Rechtsstreit um sie jedoch unterlegen.
AA 0627, 3176 - K 580/1473
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1717 (1613 - 1718)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Hermann Krey und Konsorten, (Bekl.: Catharina Glasers gen. Krey) Beklagter: Erben des Kammerrats Johann von Megen und seiner Ehefrau Gertrud von der Arck: Gertrud von Megen, Steingens Hausfrau, die Halbgeschwister Christina Gertrud, Johann Gerhard und Franz Caspar von Megen, die Geschwister Johannes, Judith, Theodor Adam und Anna Gertrud von der Stegen sowie die Halbgeschwister Theodor Hubert, Helena Christina und Juliana Bleymann, z. T. Düsseldorf, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1717 - Subst.: Dr. Johann Rudolph Sachs Prozeßart: Appellationis secundae Instanzen: 1. Jül.-berg. Geheimer Rat Düsseldorf - 2. RKG 1717 (1613 - 1718) Beweismittel: Kaufbrief über den Verkauf des Buschhofs zu Aldenrath von Johann Iven zu Esch an Johann von Megen, jeder Morgen zu 50 Rtlr. 23. Mai 1623 (26f.). Obligation der Elisabeth von Höen und ihres Sohnes Johann Gerhard von Megen über 108 Rtlr. für Anna von Megen, Witwe Hambloch, 29. April 1666 (27). Abrechnung der Witwe Hambloch über die megische Erbschaft 22. März 1656 (26 - 28). Auszug aus der Erbteilung von der Arck - zu Esch - von Megen - Steingen 22. Juli 1613 (28f.). Urteil des jül.-berg. Hofgerichts Düsseldorf in Sachen Catharina Glasers, Witwe des Abraham Krey, bzw. deren Erben ./. Heinrich Marggraf und Hermann Hermanns als Pächter des Stamheimer Lehnguts und Gebrüder Megen und Konsorten als Intervenienten 8. Feb. 1695 (41). Beschreibung: 2 cm, 46 Bl., lose; Protokoll ohne Eintrag, 21 Aktenstücke. Vgl. RKG 3175 (K 579/1472).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.01.2026, 08:39 MEZ