Anspruch auf Befreiung von der Zahlung von insgesamt 4763 Rtlr., 43 Albus an die Appellaten. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: „percepta“ des Stamheimer Lehens von 21 Morgen vom Tod des Vasallen Hambloch 1665 bis 1688 und für das Schorffer (Schorps) Lehen von 47 Morgen von 1665 bis 1695 zu 2329 Rtlr., 8 Albus, ein jährlicher Hauszins von 25 Rtlr. für das Haus auf dem Schürfer Lehen bis 1716 (= 1305 Rtlr.) und 404 Rtlr., 35 Albus für die Nutzung von 2/3 der übrigen umstrittenen schatzbaren Güter vom Tode der Leibzüchterin 1688 bis 1695. Nach dem Tode ihrer Mutter bzw. Großmutter Anna Glasers hatten die Appellanten umstrittene Güter in Besitz gehalten, waren im Rechtsstreit um sie jedoch unterlegen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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