Ursus Schick aus Oberndorf [Kreis Rottweil oder Tübingen], wegen strafbarer Reden zu Hornberg gef., jedoch freigel., verspricht eidlich, die aufgelaufenen Kosten zu bezahlen, und schwört U.. Die Freilassung ist unter der Bedingung erfolgt, daß er wegen einer angeblichen von den Herren von Zimmern herrührenden Schuld, um deren Begleichung er freventlicher Weise den Hornberger Pfarrherrn Johann Glathar angegangen hatte, und wegen anderer Forderungen vor inländischen Gerichten Recht sucht.