Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe (von Gottes Gnaden), Graf zu Waldenburg, Herr zu Langenburg, Senior und Lehnadministrator der Fürsten und Grafen zu Hohenlohe, bekundet, dass er Ludwig Freiherr von Gemmingen, großbritannischen und braunschweigischen Appellationsgerichtsvizepräsidenten, für diesen selbst und für dessen Bruder Eberhard, k. k. Generalmajor und Kommandanten der Festung Luxemburg, zwei Drittel des Dorfs Michelfeld, den Neipperger und den pfalzgräflichen Teil, sowie das, was davor für Eigentum gehalten, der Grafschaft Hohenlohe aber "zu vergleichung" der 800 Gulden Kapital auf der Stadt Sinsheim zu Lehen aufgetragen wurde, zu Mannlehen verliehen hat. Nachdem Johann Christoph Freiherr von Gemmingen zu Michelfeld am 12. November 1752 ohne eheliche männliche Leibslehnserben verstorben ist und die Seitenagnaten die Samthandbelehnung über lange Zeit versäumt hatten, hat der Aussteller das Lehen provisorisch eingezogen, dann aber doch die Brüder Ludwig und Eberhard von Gemmingen als nächste Agnaten des verstorbenen Johann Christophs damit belehnt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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