1507 März 3, Heidelberg Kurfürst Philipp von der Pfalz belehnt Caspar (II.) Lerckel von Dirmstein, Sohn des verst. Caspar (I.) Lerckel von Dirmstein, als Ersatz für das Burglehen zu Oppenheim, das sein Vater und sein älterer Bruder Anton Lerckel besessen hatten und das nach Antons ohne männliche Erben erfolgten Tode als heimgefallen dem Heinrich Groninger verliehen wurde, mit einem Gütlein zu Friesenheim als Burglehen zu Oppenheim. Sg.: A. Or., Perg. (durch Einschnitte "getötet". Dazu RV: "N.B. Aus Dummheit und Unachtsamkeit, weil ich glaubte, dieser Brief nichts nützen möchte, darin geschnitten und kassieren und dies Pergament zu was brauchen wollen.")