Dr. Beatus Moser, Sexpräbendarius, Generalvikar des Bischofs Eberhard von Speyer, Propsts von Weißenburg, zu diesem besonders beauftragt, urkundet: Nachdem die Abtei des Klosters Oberstenfeld, Augustiner Ordens, Speyerer Bistums, durch den Tod der Maria Elisabeth von Weitershausen vakant geworden ist, haben sich Euphemia Späth, Helena Senfft, Christina von Schwalbach und Maria von Urbach (Auerbach), Kanonissen und Konventualinnen des Klosters St. Johannes des Täufers in Oberstenfeld im Kapitel zur Wahl einer Äbtissin auf einen Termin geeinigt und dazu alle, die herkömmlich und rechtmäßig dabei sein sollen, dazu ins Kloster zur Beratung berufen, worunter er mit Vollmacht des Bischofs von Speyer und die Adligen Christoph von Dachröden, Komtur des Deutschen Ordens zu Winnenden, Wolfgang von Weiler zu Lichtenberg, Johann Ludwig Späth von Höpfigheim, Bernhard von Sternenfels zu Kürnbach, Dietrich von Lomersheim, Obervogt in Brackenheim im Zabergäu, Melchior Senfft von Sulburg, Johann Ernst von Ow in valle Ettingensis und Junker Eberhard von Weitershausen. Nach altem Gebrauch des Klosters wurde die Konventualin Christina von Schwalbach zur Äbtissin erwählt, worauf er gebeten wurde, die rechtmäßige Wahl zu bestätigen und was seines Amtes ist, zu vollziehen. Im Äbtissinnenhof, in der unteren Stube erschien vor ihm Frau Christina von Schwalbach, und bat um Bestätigung ihrer Wahl. Sie wurde hierauf aus dem Äbtissinnenhaus in die Kirche geführt, wo sie den gewöhnlichen Eid in seine Hände und auf das Evangelium ablegte, worauf sie als bestätigt erklärt wurde und ihr in der Mitte der Kirche vor dem Hochaltar alle Rechte übertragen wurden. Eingefügt ist der Wortlaut des Eids, wonach die erwählte Äbtissin dem Bischof von Speyer in allen billigen und rechten Dingen gehorsam sein will, Schaden von ihm wenden und seine Boten annehmen werde. Sie verspricht ferner, das Stift Oberstenfeld in geistlichen und weltlichen Sachen ordentlich zu verwalten, auch ihre Mitschwestern zur Gottesfurcht und ehrbarem Lebenswandel anzuhalten, und gegen die Statuten keine annehmen, die nicht aus rechtmäßiger Ehe stammt und nicht adligen Standes ist, die Güter des Stifts getreulich zu handhaben und nichts zu entfremden. Hierauf wurde sie von der Kirche in das Äbtissinnenhaus geführt und sie in den wirklichen Besitz der Abei gesetzt und ihr von den Konventualinnen und anderen Untergebenen Gehorsam versprochen und sie ermahnt, daß gegen die Stiftung keine Jungfrauen zu Konventualinnen aufgenommen werden sollen, die nicht aus rechtmäßiger Ehe stammen und nicht adligen Standes sind.