Michel Geiger aus Kiebingen, zu Tübingen gef., weil er das von Urban Bürcker aus Derendingen und Martin Kaut aus Kiebingen geschossene Wild mit nach Hause getragen und einen Anteil bekommen hatte, strenger Strafe verfallen, zumal er kein württembergischer Untertan ist, jedoch in Ansehung seiner Frau und seiner Kinder nach einiger Zeit begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und den Schererlohn zu entrichten sowie eine Bürgschaft von 80 fl zu stellen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere verdächtige Orte in Württemberg zu führen sowie Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu achten, und schwört U., besonders gegen Jörg Jäger, Forstknecht in Hildrizhausen. Er stellt seine Brüder Gall und Matthäus Geiger mit ihrem Hab und Gut bis zu einer Höhe von 80 fl als Bürgen.