Sebastian Schöllhans aus Upfingen, seßhaft zu Dettingen an der Erms, in Urach gef., weil er eine Büchse durch den Wald getragen hatte und nicht auf der rechten Straße, sondern auf verdächtigen Wegen gegangen war, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde freigel., schwört U. und verspricht eidlich, dies künftig zu unterlassen und kein Waidwerk mehr zu treiben, ferner 30 fl, zahlbar in zwei Raten zu je 15 fl, auf Ostern (31. März) und Weihnachten (24. Dez.) zu entrichten. Er stellt seinen Vater Hans Schöllhans von Upfingen als Bürgen, der sich verpflichtet, sich bei Nichteinhaltung der Termine auf Mahnung der Obrigkeit in einem Wirtshaus zu stellen und bis zur Bezahlung der Summe dort zu bleiben.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...